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Jedes Unternehmen, das produziert oder handelt, transportiert selbst, oder lässt die eigenen Waren und Güter zu Filialen oder Kunden transportieren. Aber auch Rohstoffe oder Halbzeuge werden zur Montage, Herstellung oder Fertigung zu Ihrem Betrieb befördert. Diese Güter und Waren haben einen hohen Wert! Ein umfassender Versicherungsschutz für die Transporte ist daher sehr wichtig.
Wenn Sie Ihre Produkte transportieren lassen, benötigen Sie eine Warentransportversicherung:
Diese Transporte gilt es sinnvoll zu versichern. Wenn Sie die Transporte nicht selbst durchführen beauftragen Sie in der Regel einen Frachtführer mit dieser Aufgabe. Wenn dieser einen Schaden verursacht haftet er aber nicht zum vollen Warenwert, sondern nur nach Paragraf 431 HGB beschränkt auf 8,33 Sonderziehungsrechte. Dies sind nur ca. 10.- € auf 1 Kilo Fracht. Das bedeutet finanziell oft einen höheren Verlust. Das ist sicherlich nicht in Ihrem Sinne!
Insbesondere der Onlinehandel hat die Logistikbranche nachhaltig verändert. An den Transportketten sind meistens mehrere Verkehrsträger beteiligt. Aber wer ist schuld, wenn Ware beschädigt geliefert wird? Das nachzuvollziehen, ist meist schwierig und langwierig. Für Sie, als geschädigte Unternehmen, kostet es außerdem viel Zeit und Geld, Haftungsansprüche durchzusetzen. Die Warentransportversicherung schützt, im Rahmen der vereinbarten Limits, unabhängig von den Haftungsregeln der Verkehrsträger. Deshalb benötigen Sie eine Warentransportversicherung
Wenn Sie Ihre Waren selbst transportieren, benötigen Sie eine Werkverkehrsversicherung
Die Werkverkehrsversicherung schütz die eigenen Waren Ihre Unternehmens während eines Transports, der ausschließlich mit eigenen Verkehrsmitteln und eigenen Fahrern durchgeführt wird. Gerade für produzierende Betriebe, Handwerker, Techniker, Händler oder Dienstleistern, die eigene Produkte, teure Werkzeuge oder Maschinen transportieren, ist die Absicherung sinnvoll. Unser Versicherungsschutz für Transportwege mit firmeneigenen Kraftfahrzeugen und Anhängern ist vom Zeitpunkt des Beladens bis zur endgültigen Entladung des Fahrzeugs gülltig. Hierbei können auch Gefahren abgedeckt werden wie: Feuer, Naturereignis, Raub oder Einbruchdiebstahl. Deshalb benötigen Sie eine Werkverkehrsversicherung
Mit dem Absichern Ihrer Waren bei uns brauchen Sie sich keine Gedanken mehr um Haftungsbeschränkungen von beauftragen Frachtführern zu machen. Ihre Ware ist bei unsererm vereinbarten Versicherungsschutz bei einem Schaden zum tatsächlichen Wert versichert. Unser Haus bietet insbesondere im Schaden - Fall besonderen Service!
Der Beitrag wird Individuell nach bilanziertem Gesamtumsatz berechnet. Im Vergleich der meisten Mitbewerber sind die Kosten für die Versicherung niedrig.
Jeder Bedarf ist anders. Ich biete Ihnen individuell vereinbarten Versicherungsschutz, der auf Ihre Bedürfnisse und Wünschen eingeht. Versichert sollte das sein, was Sie benötigen. Nicht mehr und nicht weniger.
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und melden Sie sich bei mir. Als Ihr Berater bin ich gerne für Sie da. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie einmal einen Schaden melden müssen.
Der Spediteur war auf dem Weg von Hamburg nach Köln. Um einen Zusammenstoß mit dem voranfahrenden Fahrzeug zu vermeiden, bremste der LKW-Fahrer sein Fahrzeug stark ab – zu stark. Der Anhänger kam ins Schleudern und kippte um. Die Ladung wurde durch den Unfall und das Auslaufen einer Flüssigkeit beschädigt.
20 Kunden, deren Waren im LKW-Anhänger transportiert wurden und beim Unfall beschädigt wurden, meldeten sich .
Die Mannheimer Versicherung klärte mit dem Spediteur sämtliche Fragen zum Schaden: Wo befinden sich die Waren nach der Bergung? Sind alle Waren beschädigt? Ist ein Weiterversand möglich? In diesem Fall lag ein Totalschaden der Waren vor:
Schadenhöhe - Ware der 20 Kunden insgesamt 25.000 Euro
Was ist bei einem Schaden zu tun?
Jeder Schaden gestaltet sich anders. Egal ob bei einem Schaden oder Unfall Ihrer Fahrzeuge oder der beauftragten Frachtführer die Ladung beschädigt wird, die Werkverkehrsversicherung / Warentransportversicherung tritt ein. Sie nehmen direkt mit mir Kontakt auf. Wir klären, welche Ladung in welchem Umfang beschädigt ist und welchen Ersatz die Versicherung leisten muss. Ich bin bei allen Arten von Schäden Ihr Berater.
Schon gewusst?
So (wenig) haftet ein Frachtführer, den Sie mit der Beförderung Ihrer Waren beauftragen nach dem Gesetz.
Die gesetzliche Regelhaftung beträgt 8,33 SZR je Kilogramm unabhängig vom eigentlichen Wert der Ware. Sie kann – für Transportwege innerhalb Deutschlands – vertraglich auf maximal 40 SZR erhöht werden. Bei grenzüberschreitenden Transporten gelten 8,33 SZR.
Beispiel:
Wert Ihrer Ware: 10.000 Euro
Gewicht der Ware: 100 kg
Entschädigung nach 8,33 SZR: 100 kg x 8,33 SZR = 833
833 x 1,20634 = 1.004,88 Euro
Wie hoch ist in der Regel die Haftung von Paketdienstleistern?
Diese beträgt je Einzelsendung ca. 500 Euro. Die Differenz zum eigentlichen Warenwert der durch Sie versandten Ware kann erheblich sein. Mit einer Warentransportversicherung zur vollen Deckung wird der tatsächliche Wert erstattet.
Unser Angebot zur Warentransportversicherung richtet sich ausdrücklich nicht an reine Frachtführer. Diese transportieren die Waren Ihrer Auftraggeber - Fremdwaren -. Hier finden Sie Informationen: Frachtführerhaftungsversicherung
Versichert sind unter anderem:
Nicht versichert sind z. B. …
Fazit:
Die eingeschränkte und schwer überschaubare Haftung der verschiedenen Frachtführer bietet nicht den vollen oder keinen Ersatz für einen Güterschaden. Wenn mehrere, unterschiedliche Transporteure eingeschaltet waren, lässt sich ein Schaden schwer lokalisieren. Ein Regress gegen den Verursacher des Schadens ist unmöglich.
Ein Beispiel:
Ein Transportunternehmen wird mit dem Transport von hochwertigen Elektronikartikeln mit einem Gesamtwert von 300.000 Euro beauftragt. Das Gewicht der Versendung beträgt 7 Tonnen. Auf dem Transport verunglückt der LKW und es kommt zu einem Totalschaden an der Ware.
Die Haftung des Transporteurs beträgt in diesem Fall 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm. Die Bewertung der SZR schwankt – sie beträgt im Mittel 10 Euro/Kilogramm. Die Haftung beschränkt sich auf 7.000 Kilo zu 8,33 SZR/Kilogramm => 70.000 Euro. Der Eigenschaden des Auftraggebers liegt bei 230.000 Euro!
Sie wählen zwischen Arten des Versicherungsschutz bei der Warentransport - und Werkverkehrsversicherung:
1. Strandungsfallschutz (eingeschränkt)
In der Regel für unverpackte und gebrauchte Güter. Versichert sind „Qualifizierte Ereignisse“, wie,
2. Voller Schutz (Allgefahrenschutz)
Für alle anderen Güter -
Versichert ist das Beschädigen und der Verlust der Güter. Es ist egal, welche Ursache zugrunde liegt. So besteht Schutz gegen